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Hat man sein Abitur endlich in der Tasche, träumen viele von einem Studium an einer großen Universität. Heutzutage ist es aber leider so, dass ein gutes Abiturzeugnis längst nicht mehr ausreicht, um einen Studienplatz zu erhalten. Neben der ZVS gibt es auch von Universität zu Universität verschiedene Zulassungsbeschränkungen, die für einige Studiumswillige eine unüberwindliche Hürde darstellen können.

Hat man von der ZVS einen negativen Bescheid zum Studienplatz erhalten, muss dies aber noch längst nicht das Ende des Traumes vom Studium sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man zunächst gezielt bei der Universität einen Antrag auf einen Studienplatz außerhalb der Kapazitäten stellen kann und sollte dies auch nicht das gewünschte Ergebnis bringen, hat man noch die Möglichkeit, mit einer Studienplatzklage das gewünschte Studium einzuklagen.

Das Wunschstudium einklagen mittels einer Studienplatzklage ist ein Verfahren, das seit über 30 Jahren mehr oder weniger erfolgreich angewendet wird. Natürlich bietet die Studienplatzklage keine Hundertprozentige Gewähr, dass man einen Studienplatz erhält, dennoch erhöhen sich die Chancen auf das Studium ungemein.

Wie eine Studienplatzklage genau abläuft, um das Wunschstudium einzuklagen, welche Kosten und Strategien mit ihr verbunden sind und wie die realen Chancen aussehen, darauf soll im Folgenden näher eingegangen werden.